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Zwischen dem
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. (BDE)
vertreten durch Herrn Präsident Gerhard Schelle
dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse)
vertreten durch Herrn Präsident Hans Jürgen Cierzon
und der deutschen Deinking-Industrie
vertreten durch Herrn Dr. Georg Holzhey, Haindl Papier GmbH
wurde folgende Verfahrensrichtlinie zur
Praktischen Umsetzung der Ausgangs- und
Eingangskontrolle von Altpapier der Sorte D 39
vereinbart.
Vorbemerkung
Der Inhalt nachfolgender Vereinbarungen bezieht sich grundsätzlich auf Altpapier der Sorte D 39 (Deinkingware) gemäß "Altpapier Liste der deutschen Standardsorten und ihre Qualitäten, Stand: Juni 1997" sowie auf die sonstigen, in der Standardsortenliste enthaltenen einschlägigen Bestimmungen und Begriffe (heute wird die frühere Sorte D 39 bezeichnet als "1.11" nach der CEPI-Liste, Anmerkung der INGEDE 2001, siehe oben) .
Dazu zählt insbesondere der Begriff "Summe unerwünschter Stoffe". Die INGEDE hat ein Verfahren für die Qualitätsbeurteilung entwickelt, das in Anlage 1 beschrieben ist und alle relevanten Prüfkriterien beinhaltet.
1. Ablehnungsgrenzen:
Abweichend von der o. a. Sortendefinition wird die Akzeptanz der unerwünschten Stoffe in der Deinkingware erweitert.
Demgemäß gelten folgende Höchstsätze für die "Summe unerwünschter Stoffe" bei Altpapierlieferungen D 39 ab folgenden Terminen:
a) 3,0 % d. h. Ablehnung erfolgt bei Werten > 3,0 % ab 01.01. bis 30.09.1999.
b) 2,5 % d. h. Ablehnung erfolgt bei Werten > 2,5 % ab 01.10.1999.
c) über eine künftige weitere Absenkung des geduldeten Höchstsatzes entscheiden die Marktpartner ab Mitte 1999.
Lieferungen mit höheren Anteilen unerwünschter Stoffe als oben genannt werden abgelehnt.
a) Sortierwerke
Die Sortierwerke prüfen die sortierte Ware in regelmäßigen Abständen gravimetrisch, wobei die Probenahmen pro Schicht in statistisch ausreichender Menge und in gleichmäßigen zeitlichen Abständen (z. B. in 12,5 kg-Entnahmen) zu erfolgen haben. Als Basis wurde eine Probemenge von 50 kg pro Schichtleistung von 80 t vereinbart, bei höherer Sortierleistung (> 80 t) steigt die Probemenge proportional.
Die Messungen werden protokolliert (Ergebnisse in Gewichts-%) und auf den Begleitpapieren der Altpapieranlieferungen den Verbrauchern mitgeteilt.
Die beschriebene Verfahrensweise (Anlage 2: "Qualitätsmerkblatt D 39 für das Qualitätskontrollsystem in den Sortieranlagen") wird Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems DIN EN 9000 ff. und als verbindlich anerkannt.
b) Papierindustrie
Für die Eingangskontrolle von lose angeliefertem Altpapier kommt die im Verfahrensablauf beschriebene INGEDE-Methode zur Anwendung (Anlage 3).
Für die Eingangskontrolle von Ballenanlieferungen gelten die Qualitätskriterien der Anlage 3 in gleicher Weise, mit der Maßgabe, dass Ablehnungen nur aufgrund gravimetrischer Messungen erfolgen können, solange hierfür keine gesonderte INGEDE-Methode zwischen Lieferanten und Verbrauchern vereinbart ist.
Die Verbrauchswerke verpflichten sich, den beschriebenen Verfahrensablauf einzuhalten, die Ergebnisse zu dokumentieren und den Lieferanten zur Verfügung zu stellen.
Qualitätsabweichungen
Werden beim Werkseingang Mängel festgestellt, die zur Ablehnung der Ware führen, ist der Lieferant, dem in begründeten Einzelfällen die Forderung einer gravimetrischen Kontrollmessung grundsätzlich eingeräumt ist, unverzüglich zu informieren und zu befragen, ob er dies verlangt.
Im Ablehnungsfall besteht die Pflicht zur unverzüglichen Nachlieferung, die in Absprache mit dem Verbraucher zu terminieren ist.
Soll trotz ungenügender Qualität die Zurückweisung der Lieferung einvernehmlich abgewendet werden, vereinbaren Lieferant und Verbraucher die dafür notwendigen Konditionen bilateral.
Treten mehrfach Fälle bei dem selben Lieferanten auf, in denen der Lieferant im Vergleich mit eigenen Qualitätsmessungen Zweifel an der Zuverlässigkeit werksseitig festgestellter Ablehnungen anmeldet, können beide Partner bilateral die Vergleichsmessungen in zeitlich begrenzten Messreihen beim Werkseingang vereinbaren, um so die Ursache der Differenzen eliminieren zu können.
Mängelrügen wegen Verfehlungen anderer Qualitätskriterien, wie z. B. der Feuchte oder des Alters, unterliegen auch weiterhin dem bilateral vereinbarten Regelwerk und nicht den allgemein gültigen Grenzwerten dieser Richtlinie.
3. Monitoring
a) Dokumentation
Lieferanten und Verbraucher dokumentieren die bei den Qualitätsbeurteilungen festgestellten Werte lückenlos (Muster INGEDE-Empfehlung; Anlage 2, 3) und stellen auf Wunsch die Daten zur Verfügung.
Eine Rückstellung von Proben wird nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber bilateral und zeitlich befristet, längstens für einen Zeitraum von zehn Tagen, vereinbart werden.
b) Datenaustausch
Lieferant und Abnehmer tauschen jeweils zu Wochenbeginn bilateral ihre einschlägigen Qualitätsdaten der Vorwoche per Faxmitteilung aus.
c) Unterstützende Maßnahmen
Als weitere vertrauensbildende Maßnahme kann der Austausch des Annahme- bzw. Qualitätspersonals zwischen Lieferanten und Verbrauchern vereinbart werden.
Die Verbraucher und Lieferanten schaffen Transparenz durch die jederzeit zu vereinbarende Möglichkeit der Einsichtnahme in den regulären Ablauf der werksspezifischen Altpapier-Qualitätsbeurteilungen.
gezeichnet:
Gerhard Scheele, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE)
Hans Jürgen Cierzon, Präsident des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse)
Dr. Georg Holzhey, Haindl Papier GmbH, Deutsche Deinking-Industrie
Anlagen
Anlage 1: INGEDE-Merkblatt "Altpapiereingangskontrolle für grafisches Altpapier"
Anlage 2: Qualitätsmerkblatt D 39 für das Qualitätskontrollsystem in den Sortieranlagen
Anlage 3: Eingangskontrolle von lose angeliefertem Altpapier (INGEDE-Methode 7 – die aktuelle überarbeitete Version 2009 ist derzeit nur in englischer Sprache verfügbar)
(englische Version 2009)
(deutsche Version 1999)
(Vereinbarung unterzeichnet am 27. Januar 1999)
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